Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass RTCoin nicht über eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund des Inhalts der Website rtcoin.org rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass RTCoin…
