Seit dem 01.01.2013 ist die Vermittlung von Kapitalanlagen wie Investmentfonds, geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen (wie Genossenschaftsanteile, stille Beteiligungen, Genussrechte usw.) erlaubnispflichtig. Durch das Kleinanlegerschutzgesetz wurde das regulierte Produktspektrum außerdem im Sommer 2015 um partiarische Darlehn, Nachrangdarlehn und bestimmte Direktinvestments erweitert....