Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Bull & Bear Trading Gruppe nicht über eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht durch die BaFin. Auf den von…
