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RTCoin (rtcoin.org): Warnung!

knerri61 (CC0), Pixabay

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass RTCoin nicht über eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund des Inhalts der Website rtcoin.org rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass RTCoin in Deutschland keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen hat.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen agieren jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Ob ein Unternehmen über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank nachgelesen werden.

BaFin, Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und im Vorfeld gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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