Verunsicherung durch Umstellung auf Unisex-Tarife

Verunsicherung durch Umstellung auf Unisex-Tarife

Götz Wenker, Vorsitzender der Geschäftsführung von AWD

Berlin / Hannover (news4germany) – Eine vom Meinungsforschungs-Institut forsa im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der Befragten (52%) bisher noch keine Kenntnis von den neuen Unisex-Tarifen hat, bei denen es keine geschlechtsspezifische Tarifgestaltung mehr gibt. Die Verunsicherung der Verbraucher nach dem Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist groß.

Für die Umstellung auf Unisex-Tarife wurde den Versicherungsgesellschaften eine Übergangsfrist bis zum 21.12.2012 gewährt. In den meisten EU-Staaten war es bisher gängige Praxis der Versicherer, unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen anzubieten. Nach Ablauf der Übergangsfrist sind jedoch bei Neuverträgen geschlechtsspezifische Tarifunterschiede nicht mehr zulässig. Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD: „Die verpflichtende Einführung von Unisex-Tarifen dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Höhe der Beitragszahlungen wird nach dieser Neuregelung geschlechtsneutral berechnet“, so Götz Wenker.

Die bevorstehende Umstellung auf Unisex-Tarife hat Auswirkungen auf nahezu alle Versicherungsprodukte aus dem Bereich privater Lebens- und Rentenversicherungen. Dazu gehören auch Berufsunfähigkeitsrenten, Risikolebensversicherungen oder Pflegezusatzversicherungen. Darüber hinaus wird sich die Umstellung auf Unisex-Tarife auch bei der Kfz-Versicherung sowie der privaten Krankenversicherung bemerkbar machen. Alle Altverträge, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, unterliegen jedoch einem Bestandsschutz. Auf Grundlage einer von der Beratungsgesellschaft Oxera durchgeführten Studie kommt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV zu dem Schluss, dass sich je nach Versicherungsart „die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen“.

Stephan Naskowiak, Leiter des Bereiches Altersvorsorge bei AWD, geht noch näher in Detail und erklärt, „dass essentielle Vorsorgebereiche, wie beispielsweise Privatrente, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung für Männer zukünftig teurer werden. Umgekehrt werden Frauen nach Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife zum Beispiel bei der Risikolebensversicherung mit erhöhten Kosten rechnen müssen“, so AWD-Experte Stephan Naskowiak. Des Weiteren müssen sich manche Frauen auch auf einen Anstieg der Beiträge bei der Unfallversicherung einstellen. Bei den Unfallversicherern ist es üblich, die Versicherten in die Gefahrengruppen A und B einzuteilen. In der Vergangenheit war es so, dass Frauen, unabhängig von Ihrem ausgeübten Beruf, der günstigeren Gefahrengruppe A zugeordnet wurden. Dies wird sich in Zukunft allerdings ändern. Weibliche Versicherte mit gefährlicheren Berufen werden sich dann ebenso wie ihre männlichen Berufskollegen in Gefahrengruppe B wiederfinden.

Es ist davon auszugehen, dass das Unisex-Urteil und die sich daraus ergebenen Konsequenzen, die Verbraucher bis zum Ablauf der Übergangsfrist noch intensiv beschäftigen wird. Die verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um zu überprüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz jetzt nicht noch vergleichsweise kostengünstig optimiert werden kann. Allerdings dürfen Versicherungsverträge auf keinen Fall leichtfertig abgeschlossen werden. Deshalb sollten Verbraucher unbedingt auf die Unterstützung eines erfahrenen Experten zurückgreifen. Wie die im Auftrag des Finanzdienstleistes AWD durchgeführte Studie zeigt, ist die Verunsicherung unter den Verbrauchern groß. Auch AWD-Chef Götz Wenker weiß: „Angesichts der gravierenden Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.“

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