Bisher können nur Eheleute die Zusammenveranlagung und damit den günstigeren Splittingtarif bei ihrer Einkommensteuerveranlagung erhalten. Gerade dann, wenn nur einer der Ehepartner berufstätig ist oder große Einkommensunterschiede zwischen den beiden Ehepartnern bestehen, wirkt sich der Splittingtarif vorteilhaft für die Ehepartner aus....