Jeder Sparer darf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Freigrenze sind Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden für ihn steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro jährlich und sie dürfen ihn...
Bei verschiedenen Instituten abgeltungssteuerpflichtige Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen erwirtschaften und diese nicht untereinander ausgleichen können - Verlustbescheinigung anfordern....
Nur noch wenige Börsentage und dann fängt eine neues Steuerjahr an. Der Freistellungsauftrag wird auf ,,Null" gestellt, der Sparer-Pauschbetrag steht wieder voll zur Verfügung....