„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt“

Eine Möglichkeit, das Strafmaß von Steuersündern zu reduzieren, ist die Selbstanzeige. Diese sollten Steuerhinterzieher nicht ohne Beratung durch einen Steuerberater angehen, so Burkhard Küpper von der Düsseldorfer Steuerberatungsgesellschaft Albers

"Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt"

Jens Albers (l.) und Burkhard Küpper führen die Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Düsseldorf.

Es war ein Paukenschlag, den die Schweizer Behörden Ende Mai vollzogen haben: Die eidgenössische Steuerverwaltung hat begonnen, Namen von Steuersündern ins Netz zu stellen, die auf anderem Wege nicht erreichbar sind. Für den Alpen-Staat ist dies ein Weg, den internationalen Amtshilfegesuchen wegen Steuerhinterziehung von im Ausland Steuerpflichtiger nachzukommen. Das gilt auch für Deutsche, die ihr Geld in der Schweiz am heimischen Fiskus vorbei gebunkert hat – und sicherlich hat auch so mancher Gastronom und Hotelier sein Erspartes in die Schweiz geschafft, um es steuerschonend für sich arbeiten zu lassen.

„Die Schweiz ist damit die längste Zeit ein unangreifbares Steuerparadies gewesen. Ganz abgesehen davon, dass Steuerhinterziehung noch nie ein Kavaliersdelikt war und es auch in Zukunft nicht werden wird: Die Risiken, denen sich Vermögende aussetzen, um besonders die deutsche Abgeltungsteuer zu sparen, sind enorm“, betont Burkhard Küpper, Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Düsseldorf. Denn neben der Nachzahlung inklusive Zinsen werde auch eine Geldstrafe fällig, und im schlimmsten Falle ende die Steuerhinterziehung im Gefängnis. Mahnendes, wenn auch seltenes Beispiel sei der Fall des Fußball-Managers Uli Hoeneß.

„Apropos Geldstrafe: Die Anzahl der festgelegten Tagessätze spiegelt die Schwere der Tat wieder, der Tagessatz selber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Straftäters (= durchschnittliches Tageseinkommen der letzten drei Jahre). Das kann schnell richtig teuer werden – und eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen führt zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister als vorbestraft“, fügt Jens Albers hinzu, Kanzleigründer und ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter.

Für viele Steuersünder ist jetzt die Selbstanzeige das Instrument erster Wahl, wissen die Kanzleichefs aus eigener Beratungserfahrung. Damit wollen sie das Strafmaß reduzieren und im besten Falle mit „einem blauen Auge“ davonkommen. „Doch so verlockend diese Selbstanzeige sein mag: Kein Steuerpflichtiger sollte jetzt loslaufen und sich aktionistisch den Behörden offenbaren! Es ist in jedem Falle angeraten, zuvor mit einem steuerrechtlich versierten Steuerberater zu sprechen. Denn die Tiefen des deutschen Steuerrechts sind mitunter tückisch, und ein Fehler kann die Sache noch schlimmer machen“, warnt Jens Albers. Schließlich gelte: Wer bei der Selbstanzeige Fehler mache, werde für die Steuerhinterziehung bestraft, nachträgliche Korrekturen seien nicht erlaubt. Da das Finanzamt in der Regel erst durch die Selbstanzeige von der Steuerhinterziehung erfahre, sei das besonders ärgerlich. Der Steuerberater könne die Selbstanzeige nach einer eingehenden Überprüfung begleiten und versuchen, das Verfahren zugunsten des Mandanten zu beeinflussen. Freilich werde er keinen Steuersünder nach der Selbstanzeige vor einer Strafe bewahren; aber könne er versuchen, das Schlimmste zu verhindern.

„Auf dieser Möglichkeit sollten sich Steuerzahler natürlich nicht ausruhen. Viel besser ist es, von vorne herein rechtlich legale Lösungen zu erarbeiten. Versierte und erfahrene Steuerberater kennen alle Möglichkeiten einer steueroptimierten Gestaltung und können die Mandanten dahingehend begleiten, die Steuerlast so niedrig wie möglich werden zu lassen – aber eben ohne sich rechtlichen Problemen auszusetzen“, sagt Burkhard Küpper

Wichtig dabei für die erfahrenen Steuerberater und Unternehmer: Die Berater dürfen nicht fiskalisch orientiert sein und sich als verlängerter Arm des Finanzamts verstehen. Sie müssen an der Seite des Mandanten sein und dessen Interessen vertreten. Und dabei dürfen sie durchaus kreativ sein. So kreativ, wie es das deutsche Steuerrecht erlaubt.

Die Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH ist eine auf gewerbliche Mandate spezialisierte Steuerberatung mit Sitz in Düsseldorf. Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 1980 von Steuerberater Jens Albers. Geschäftsführende Gesellschafter sind die Steuerberater Jens Albers und Steuerberater Burkhard Küpper, die seit 1994 zusammenarbeiten. Schwerpunkt der Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH ist, neben dem regionalen Geschäft, die bundesweite Betreuung und Begleitung von Mandanten aus der Druckbranche und dem Schuheinzelhandel. Darin besitzt die Gesellschaft besondere Kenntnisse der Märkte und der spezifischen Mandantenbedürfnisse, kennt die Wirkungszusammenhänge der Branche und gehört deshalb besonders im Schuheinzelhandel zu den wenigen auf diesen Wirtschaftsbereich spezialisierten Steuerberatungen in Deutschland. Unter anderem haben Jens Albers und Burkhard Küpper, die einen betriebswirtschaftlichen Beratungsansatz pflegen und jede Steuerberatung immer vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation ihrer gewerblichen Mandanten durchführen, für den Schuheinzelhandel die Formel „50/20/10“ entwickelt, mit deren Hilfe sie auf einen Blick den Erfolg eines Betriebs bewerten können. Als einzige Steuerberatung in Deutschland operiert die Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH mit einer Volldigitalisierung aller Belege, die in ein selbst entwickeltes und individuell programmiertes System automatisiert hochgeladen werden und dort für den dauerhaften Zugriff durch Berater und Mandanten hinterlegt sind. Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.steuerberatung-albers.de

Kontakt
Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH
Dr. Patrick Peters
Zietenstraße 58-60
40476 Düsseldorf
0170 5200599
kuepper@steuerberatung-albers.de
http://www.steuerberatung-albers.de