Risiko-Lebensversicherung: Vorsorge für den Ernstfall

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Risiko-Lebensversicherung: Vorsorge für den Ernstfall
– Ausreichend hohe Versicherungssumme hilft der Familie und anderen Hinterbliebenen.
– Finanzielle Verpflichtungen aus Immobilienfinanzierung abdecken.
– Kombination mit Unfall- oder BU-Schutz oft sinnvoll.

Köln, 16. Dezember 2014 – Gut, wenn man eine hat. Doch besser, man braucht sie nicht. Nach diesem Prinzip funktionieren viele Versicherungen. Abgesehen von der privaten Alters- und Pflegevorsorge sowie Krankenzusatzversicherung, die zwar keine gesetzliche Pflicht, doch für fast jeden ein Muss bei der eigenen Vorsorgestrategie sind, leisten viele andere Versicherungen, „damit sich die finanziellen Folgen eines Schadens zumindest begrenzen lassen“, erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. Eine bewährte und mit die wichtigste Form der Eigenvorsorge ist die Risiko-Lebensversicherung. Denn „deren Leistungen sorgen im Ernstfall, insbesondere beim Tod des Hauptverdieners, für die Existenzsicherung der hinterbliebenen Angehörigen“, erklärt Philipp Gruhn.

Finanzielle Hilfe für Witwen & Waisen
Unverhofft kommt oft. Für jeden ist das Leben voller Risiken. Doch viele Menschen blenden diese Risiken – oft zur Schonung der eigenen Seele – weitgehend aus. Diese Haltung ist für OVB Experte Gruhn „unverantwortlich. Denn im Ernstfall, falls zum Beispiel der Hauptverdiener in einer Familie verstirbt, sind die wirtschaftlichen Folgen für die Hinterbliebenen bedrohlich.“ Ein kostengünstiger Schutz ist die Risiko-Lebensversicherung. Diese schließt zum Beispiel der Hauptverdiener einer Familie auf sein Leben ab. Falls er verstirbt, erhalten die Angehörigen, die sogenannten Begünstigten, die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Deren Höhe ist vertragslich vereinbart und sollte sich orientieren an den Lebensumständen und den wirtschaftlichen Gegebenheiten einer Familie. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme so bemessen sein, dass die Hinterbliebenen einige Jahre lang wirtschaftlich über die Runden kommen. Dies umso mehr, „falls minderjährige Kinder zu versorgen sind“, empfiehlt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Wenige 10.000 Euro Versicherungssumme reichten da in der Regel nicht aus.

Bedarf ermitteln und angemessene Versicherungssumme wählen
Die Risiko-Police ist ein einfach strukturiertes und deshalb verständliches Vorsorgeprodukt. Sinnvoll ist sie praktisch immer, wenn der Versicherte finanzielle Vorkehrungen treffen möchte für den Fall seines Todes, er aber nicht über ausreichend eigenes Vermögen verfügt, die diese Vorkehrungen ermöglichen. Somit ist besagter Risikoschutz für Familienväter durchweg empfehlenswert. „Dies gilt umso mehr bei finanziellen Verpflichtungen, die zum Beispiel aus einem Immobilien-Darlehen oder einem Konsumentenkredit resultieren“, erklärt Philipp Gruhn.

Wurde etwa das schmucke Eigenheim mit einem mehrere 100.000 Euro hohen Baukredit finanziert, laufen die Zins- und Tilgungszahlungen auch nach dem Tod des Hauptverdieners weiter. Allerdings reicht die staatliche Hinterbliebenenversorgung, in der Regel die Witwen- und Waisenrente, nicht aus, um das Immobilien-Darlehen weiter zu bedienen. „Mit der hohen Zahlung aus einer Risiko-Police können die Hinterbliebenen ihre Schulden größtenteils oder gar komplett tilgen und so die Zwangsversteigerung der eigenen vier Wände vermeiden“, erläutert Philipp Gruhn.

Günstige Restschuldversicherung bei Immobilien-Darlehen
Den Traum von den eigenen vier Wänden können viele Menschen in Deutschland, insbesondere jüngere Familien mit Kindern, nur mithilfe eines Baudarlehens verwirklichen. Oft erreicht der Baukredit einen höheren sechsstelligen Euro-Betrag. Beispiel: Bei Erwerbskosten von insgesamt 500.000 Euro und 20 Prozent Eigenkapital ergibt sich ein Immobilien-Darlehen von 400.000 Euro. „Trotz der momentan historisch niedrigen Zinsen dürften die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen die Hinterbliebenen überfordern, falls der Hauptverdiener verstirbt“, weiß Philipp Gruhn.

Wie bei jeder eigenen Versicherungsvorsorge gilt auch beim Abschluss einer Risiko-Police: je größer die Leistung im Ernst- bzw. Schadensfall, desto höher die Beiträge. Da aber ein Immobilieneigentümer sein Darlehen Monat für Monat anteilig zurückzahlt und deshalb der Kreditbetrag anfangs langsam und später immer schneller sinkt, eignet sich als Risikoschutz für diesen Fall die sogenannte Restschuld-Versicherung. „Das ist eine Risiko-Police mit, entsprechend der Kredittilgung, fallender Versicherungssumme“, erklärt OVB Stratege Philipp Gruhn. Dadurch lassen sich auf Dauer Versicherungsbeiträge einsparen.

Weitere Vorsorge mit einer Risiko-Police kombinieren
Bisweilen ist es sinnvoll, die Risiko-Lebensversicherung mit einer privaten Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Police zu kombinieren. „Über Sinn und Zweck entscheiden einmal mehr die Lebensumstände und deshalb der individuelle Bedarf“, betont Philipp Gruhn. Wird etwa der Risiko- eine Unfall-Police hinzugefügt, besteht in der Regel Anspruch auf eine deutlich höhere Versicherungsleistung, sofern die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt.

Am Häufigsten miteinander kombiniert werden die Risiko-Police und der private Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU). Besonderer Vorteil: Bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit gleicht die Versicherung zum einen die sich aus einer staatlichen Erwerbsminderungsrente ergebenden finanziellen Einbußen weitgehend aus. Außerdem übernimmt der BU-Versicherer die Beitragszahlungen für die Risiko-Police und sorgt dadurch für die Entlastung des Haushaltsbudgets, sofern Risikoschutz auch weiterhin aufgrund hoher finanzieller Verpflichtungen nötig ist.

Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema „Risikoschutz“
– Bei der Wahrheit bleiben: Wer in einem Antrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Unwahrheit sagt über frühere Krankheiten und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, muss sich den Vorwurf der „arglistigen Täuschung“ gefallen lassen. Folge: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten und Leistungen verweigern (OLG Karlsruhe, Az.: 12 U 140/12).
– Falsche Antworten: Damit der Versicherer das eigene Risiko bei einer BU-Police richtig einschätzen und als Folge die Beiträge korrekt kalkulieren kann, muss jeder angehende Versicherte die Gesundheitsfragen korrekt beantworten. Wer dies nicht tut und auffliegt, verletzt seine Pflichten, die sogenannten Obliegenheiten. In diesem Fall braucht der Versicherer keine BU-Rente zu zahlen (LG Coburg, Az.: 21 O 50/11).
– Unter Beobachtung: Ein Versicherer darf einen Kunden verdeckt observieren, falls der Verdacht besteht, dass dieser sich vorsätzlich vertragswidrig verhält. Im vorliegenden Fall ging es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die vom Versicherungskunden geforderte Leistung (OLG Köln, Az.: 20 U 98/12).
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter http://www.ovb.de/Presse/ThemendienstInvestmentVorsorge.aspx

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