Neue Waffe für die Finanzverwaltung: Lohnsteuer-Nachschau

Betriebsprüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt Einsicht in Lohnunterlagen nehmen

Neue Waffe für die Finanzverwaltung: Lohnsteuer-Nachschau

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-FRanz

Essen, 25. Februar 2016*****Die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung das Betriebsprüfungswesen massiv ausbaut und immer wieder versucht, an das Geld der Unternehmer zu kommen. Nunmehr hat die Finanzverwaltung durch den Gesetzgeber eine neue Waffe bekommen: Die Lohnsteuer-Nachschau. „Viele werden dies bei der Umsatzsteuer kennen. Seit Jahren gibt es die Umsatzsteuer-Nachschau. Analog zum Umsatzsteuerrecht hat die Finanzverwaltung nunmehr weitere, umfangreiche Rechte bekommen“, warnt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.

Betriebsprüfer der Finanzverwaltung dürfen nunmehr unangekündigt den Betrieb während der Geschäftszeiten betreten und Einsicht in Lohnunterlagen nehmen. „Sie prüfen, ob Lohn und Gehalt korrekt abgerechnet und versteuert wurden.Vorrangig dient dies dazu, Schwarzarbeit aufzudecken und die Scheinselbständigkeit zu bekämpfen. Besonders im Fokus der Betriebsprüfer stehen daher die Baubranche, die Gastronomie und Betriebsneugründungen“, erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau hat der Prüfer die folgenden Rechte:

-Er kann unangekündigt in alle beruflich genutzten Räume gehen, hierzu zählt auch das häusliche Arbeitszimmer.
-Er darf Lohn- und Gehaltsunterlagen und entsprechende Aufzeichnungen einsehen. (Aber nicht beschlagnahmen).
-Er darf Arbeitgeber und Mitarbeiter befragen, beide sind zur Mitwirkung verpflichtet.
-Er darf auf die Daten der Lohnbuchhaltung zugreifen und Ausdrucke verlangen.
-Er kann von der Lohnsteuer-Nachschau direkt in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergehen, wenn er hierzu Anhaltspunkte hat.

Bereits seit Einführung des Mindestlohngesetzes werden Lohn- und Gehaltsunterlagen gezielt vom Zoll geprüft. Der Zoll muss ebenfalls keine Prüfungsanordnung zusenden, sondern er kann einfach unangemeldet erscheinen. Nunmehr kann dies die Finanzverwaltung über die Lohnsteuer-Nachschau ebenfalls.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rät: „Besprechen Sie dieses Thema mit einem Steuerberater, damit Sie sich auf derartige Prüfungen vorbereiten können und nicht eines Morgens unvorbereitet mit Zollbeamten und Lohnsteuerprüfern konfrontiert werden“.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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