INFINUS: Flop bei Gläubigerversammlung für Genussrechtsinhaber

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

INFINUS: Flop bei Gläubigerversammlung für Genussrechtsinhaber

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

17. September 2014. Am 8. Oktober 2014 wird für Anleger der insolventen Future Business KG a. A. (Muttergesellschaft der INFINUS-Gruppe) der zweite Mammut-Termin stattfinden. Die Genussrechtsinhaber sollen einen gemeinsamen Vertreter wählen. „Die Parallelen zur gescheiterten Gläubigerversammlung für Inhaber von Ordnerschulverschreibungen im Mai 2014 sind deutlich“, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS).

„Die Versammlung ist zunächst einmal keine, auf der die geschädigten Anleger eine Antwort auf ihre Fragen erwarten können“, so Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ). Das ist erst für den 25.11.2014 zu erwarten, wenn der eigentliche Berichtstermin stattfindet. Erst dann wird der Insolvenzverwalter einen Bericht darüber abgeben, was überhaupt noch vom Vermögen der Future Business KG a. A. vorhanden ist. Eine Teilnahme ist dennoch wichtig, jedenfalls dann, wenn es mehrere Anleger in einer Serie von Genussrechten gibt.

Die Future Business KG a. A. hatte seit 2002 knapp 4.500 Genussrechte an Anleger ausgegeben, allerdings in 2.200 Serien. Jede einzelne dieser Serien soll für sich einen gemeinsamen Vertreter wählen. Dieser soll die Forderungen der Anleger beim Insolvenzverwalter anmelden und so für ein schnelleres Verfahren sorgen. So jedenfalls die Hoffnung beim Dresdner Insolvenzgericht. Allerdings gibt es fast 1.400 Serien, in denen nur ein einziger Anleger vertreten ist. „Sinn macht ein gemeinsamer Vertreter eigentlich erst ab 100 Gläubigern, erst dann ist eine Effizienzsteigerung zu erkennen“, erläutert die DVS-Geschäftsführerin. „Wenn sich ein Anleger für einen Vertreter entscheidet, der für ihn allein tätig wird und dann die Masse bezahlen soll, dann sehe ich schon die Anlegeranwälte Beschwerden oder Anfechtungen schreiben“, so Lunderstedt weiter.

Das Gericht verweist aber in seinem Beschluss auf die „Vielzahl von GR-Gläubigern“. Diese sind aber nur in vier Serien zu sehen, bei denen mehr als 50 Anleger beteiligt sind, nicht einmal 0,2 % aller Serien. Es ist daher möglich, dass die Versammlung am 8. Oktober für die Genussrechts-Inhaber nicht die Letzte war. Der Vergleich mit den Orderschuldverschreibungen aus dem Hause Future Business lässt aber nichts Gutes erwarten.

Rückblende: Am 13. Mai platze die Gläubigerversammlung der Inhaber von Orderschuldverschreibungen, die inhaltlich ebenso auf die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ausgerichtet war. Vor allem eine missverständliche Einladung und eine kostenlose Wahrnehmung des Termins durch einen Rechtsanwalt, der sich praktischerweise selbst wählen sollte, führten zu Befangenheitsanträgen und schließlich zum Abbruch durch den Insolvenzrichter. Gleiches ist nun auch zu befürchten. Ob es tatsächlich ein Fiasko wird, hängt insbesondere davon ab, wie sich Verfahrensleitung und Insolvenzverwalter gegenüber den Anlegern verhalten. So wurden Fragen zur Vergütung des gemeinsamen Vertreters zuletzt übergangen. Da der Vertreter aus der Insolvenzmasse gezahlt wird und es jeden einzelnen Anleger jedenfalls mittelbar trifft, ist eine solche Frage sehr wichtig. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Wenn die zu verteilende Masse durch potentielle Mitverdiener noch geringer wird, als sie jetzt bereits ist, dann ist ein gemeinsamer Vertreter aus meiner Sicht nicht sinnvoll.“

Denn es ist nicht klar, wie ein gemeinsamer Vertreter mit einem gesetzlichen Mandat die Forderungen anmeldet. Sicherlich wird er den Nennbetrag des Genussrechts anmelden,
aber schon bei der Frage nach den aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Zinsen ist eine ausdrückliche Auskunft spätestens vor der Wahl nötig. Auch eine Garantie, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen nicht bestreitet, wird es nicht geben. Dann sind wiederum Prozesse nötig, bei der die Masse weiter geschmälert wird. Gewinner sind dann die beteiligten Rechtsanwälte, Verlierer die Anleger, die dann keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr haben.

Ob die nachrangigen Genussrechte tatsächlich als normale Insolvenzforderungen angesehen werden können, ist vom Gericht noch nicht geklärt. Auch hier drohen noch teure Prozesse.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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