Dienstreisekasko – Eine Autoversicherung, die es in sich hat

Dienstreisekasko – Eine Autoversicherung, die es in sich hat

Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer sein eigenes, privates Auto dienstlich nutzt – eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer selbstverständlich vorausgesetzt, ist eine adäquate Autoversicherung unerlässlich. In dieser Hinsicht ist die Rede von der so genannten Dienstreisekasko. Auf diese Weise ist der Arbeitnehmer gegen die bei einem Unfall entstehenden Kosten gefeit, da diese dann vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Die Klärung einer Schuldfrage ist in diesem Zusammenhang also gänzlich unerheblich. Die Dienstreisekasko-Versicherung deckt die Privatfahrzeuge von Arbeitnehmern, welche diese aus betrieblichen Gründen nutzen (müssen), ab.

Wissenswert ist, dass durch die Dienstreisekaskoversicherung auch all‘ jene Fahrzeuge abgesichert sind, die nicht zum Eigentum des Mitarbeiters zählen. Soll heißen, dass selbst das Auto der Gattin bzw. der (nicht angetrauten) Partnerin, welches für Dienstfahrten bzw. -reisen in Anspruch genommen wird, auch im Schadensfall geschützt ist. Insgesamt obliegt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Dienstreisekaskoversicherung auf spezielle Mitarbeitergruppierungen auszudehnen. Umgekehrt ist es jedoch nicht möglich, sie als Einzelvertrag abzuschließen. Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Versicherungsvariante also um eine Absicherung, die als Rahmenvertrag vereinbart wird.

Eine Autoversicherung, die es „in sich“ hat: die Dienstreisekasko

So umfassend sie ist, so muss doch eines im Vorfeld bedacht werden: es ist in diesem Zusammenhang durchaus möglich, dass dem Arbeitnehmer im Falle eines entstandenen Schadens gegebenenfalls eine Mithaftung zugesprochen wird. Das bedeutet, sofern dieser grob fahrlässig gehandelt hat, dass der Arbeitgeber und demgemäß eben so wenig die Dienstreisekaskoversicherung nicht haftbar gemacht werden kann. Anders verhält es sich hingegen bei einer so genannten leichten Fahrlässigkeit: Hier ist es zumeist reine Ermessenssache, ob bzw. inwieweit auch der Arbeitnehmer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.

Eine günstige und dennoch umfassende Dienstreisekaskoversicherung zu finden, gestaltet sich dank zahlreicher Onlinevergleichsportale in der Regel einfach. Wer sich im oftmals undurchsichtigen Tarifdschungel der Versicherer nicht auskennt, tut folglich gut daran, diese unverbindlichen und vor allem kostenfreien Portale in Anspruch zu nehmen. Somit ist es ein Leichtes, binnen kurzer Zeit einen passenden Versicherungsanbieter zu ermitteln, der nicht nur umfangreiche Leistungen, sondern auch attraktive Einsparmöglichkeiten offeriert.

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