DCM Fuggerstadt-Center-Insolvenz – Forderungsanmeldungen bis 27. Juli 2012

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger gegründet

DCM Fuggerstadt-Center-Insolvenz - Forderungsanmeldungen bis 27. Juli 2012

Der DVS hilft geschädigten Anlegern.

Erfurt, 17. Juni 2012. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) weist Anleger auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DCM Verwaltungs GmbH & Co. Fuggerstadt-Center Augsburg KG hin. Als Termin zur Forderungsanmeldung wurde der 27. Juli 2012 bestimmt.

Das Amtsgericht in München hat am 31. Mai 2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DCM Fuggerstadt-Center eröffnet. Bis zum 27. Juli 2012 müssen nun die Anleger ihre Forderungen zur Insovlenztabelle anmelden. Wie Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. aus Erfurt, betont, sei dabei die genaue Bezeichnung der Ansprüche zu beachten. Der vom Amtsgericht bestimmte Insolvenzverwalter, Axel W. Bierbach aus München, könnte sonst die Forderungen zurückweisen. „Das kann er deshalb“, erklärt die Geschäftsführerin, „da der Anleger einer KG ein Kommanditist ist und damit faktisch Gesellschafter.“ Besser sei es in jedem Fall, die Forderungen durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. „Im Optimalfall sollte dieser Anwalt dann auch die Anmeldung für den Anleger übernehmen.“ Wird die Forderung des Anlegers nämlich vom Insolvenzverwalter abgelehnt, droht der gesamte Verlust der Anlage.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. bietet spezialisierte Hilfe für DCM-Anleger

Seit Anfang des Jahres bekannt wurde, dass die Geschäftsführung der DCM Fuggerstadt-Center Insolvenzantrag gestellt hat, gibt es beim DVS eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft, der sich bereits zahlreiche Anleger angeschlossen haben. Neben der Gefahr, dass der Forderungsanspruch durch den Insolvenzverwalter zurückgewiesen werden könnte, droht den Anlegern noch weiteres pekuniäres Unheil. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Es kann gut sein, dass der Insolvenzverwalter die Rückforderung der Ausschüttungen einklagt. Auch deshalb sollten sich Anleger dringend um rechtlichen Beistand kümmern. Eine spezialisierte Kanzlei könnte im Optimalfall die Rückforderung der Ausschüttungen abwehren.“ Die Gläubigerversammlung wird am 29. August 2012 in München stattfinden.

DVS-Arbeitsgemeinschaft

Die Aufnahme in die DVS-Arbeitsgemeinschaft „Fuggerstadt-Center-DCM“ kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen unabhängigen DVS-Vertrauensanwalt.

Nähere Informationen und Hilfe für DCM-Anleger gibt es unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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