Das google Urteil-diebewertung.de meint

Es war und ist ein bahnbrechendes Urteil das der BGH da gegen google gefällt hat in dieser Woche. Es geht um die Autocomplete Funktion.Werden hier ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, dann haben sie ab sofort das Recht, von google die Löschung zu verlangen. Derzeit, so hört man von google, erreichen wohl tausende von Anträgen dazu das Unternehmen. Google wird sich hier sicherlich etwas einfallen lassen müssen, denn das kann auf Dauer für google eine kostspielige Sache werden. Allein der zeitliche Aufwand das in jedem Einzelfall zu löschen dürfte für google erheblich sein. Man darf gespannt sein, wie sich das entwickelt. Lesen Sie dazu mehr in den nächsten Tagen auf www.diebewertung.de