Brilliant Vorsorge Düsseldorf jetzt einer von 14 Honorar-Anlageberatern in Deutschland

Mehr Transparenz für Kunden durch Bafin-Registrierung

Brilliant Vorsorge Düsseldorf jetzt einer von 14 Honorar-Anlageberatern in Deutschland

Geschäftsführer Christian Dagg (Bildquelle: Foto: Flavia Loreto Mischel)

Düsseldorf – Die Brilliant Vorsorge GmbH hat am 20.11.2014 als erste und bisher einzige Honorar-Anlageberatung mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen die Eintragung in das Honorar-Anlageberaterregister der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhalten. In ganz Deutschland gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt erst 14 Honorar-Anlageberater, die den Kriterien des Bafin-Registers genügen und verzeichnet sind.

Vorteil für Verbraucher: Honorar-Anlageberatung
Wer sich bei einem Bafin-registrierten Honorar-Anlageberater wie der Brilliant Vorsorge Düsseldorf beraten lässt und Wertpapiere sowie Vermögensanlagen kauft, kann sicher sein, keine Provisionen und ausschließlich Beratungsgebühren zahlen zu müssen. Der Vorteil liegt auf der Hand, es existiert kein Interessenkonflikt zwischen Berater und Anleger mehr. Der Berater kann das für den Kundenindividuell beste Produkt empfehlen und nicht das, was ihm selbst die meiste Provision bringt. So rückt die kompetente Beratung in den Fokus. Die gesetzliche Regelung und das Register schaffen Transparenz für den Kunden darüber, wer für die Beratung zahlt.

Lohnt sich Honorar-Anlageberatung?
Die Kosten gehören zu den wichtigsten Stellschrauben für eine erfolgreiche Geldanlage. Wird die Vergütung für die Beratung zu einem großen Teil indirekt über diese Kosten finanziert, sind Interessenskonflikte vorprogrammiert. Provisionskosten können die Rendite empfindlich beeinträchtigen. Nachteil der von Kreditinstituten vermittelten Finanzanlagen ist auch die häufig mangelnde Auswahl – denn natürlich möchten sie ihre eigenen Produkte vermitteln. Ein weiterer Grund für das geringe Interesse der Banken an Honorarberatung: Sie müssten ihre Beratungssysteme – entweder auf Honorar- oder Provisionsbasis – organisatorisch strikt trennen.

Achtung Falle
Neben dem Honorar-Anlageberater gibt es auch den Honorar-Finanzanlageberater. Dieser hat weniger Befugnisse als der Honorar-Anlageberater. Der Honorar-Anlageberater darf Kunden zu allen Finanzprodukten beraten, das Beratungsfeld des Honorar-Finanzanlayseberaters beschränkt sich auf Investmentfonds und geschlossene Fonds.

Erfolgreich investieren dank Honorar-Anlageberatung
Die Brilliant Vorsorge Düsseldorf begrüsst ausdrücklich das seit dem 1. August 2014 geltende Gesetz, welches das Berufsbild des Honorar-Beraters gesetzlich definiert. Christian Dagg, Geschäftsführer der Brilliant Vorsorge GmbH: „Die Bafin-Registrierung ist eine wichtige Orientierungshilfe für den mündigen Verbraucher, die jedem ermöglicht den Weg zu nachhaltigen sowie ertragreiche Finanzanlagen zu finden. Wir sind stolz auf die Registrierung und fühlen uns in unserer Arbeitsweise bestärkt.“

Mehr Informationen:
Brilliant Vorsorge GmbH: www.brilliant.de
Email-Adresse: cdagg@brilliant.de
Bafin-Register: https://portal.mvp.bafin.de/database/HABInfo/
Fotomaterial/Pressemitteilung zum Download: www.brilliantfp.de/Aktuelles/

Die Brilliant Vorsorge GmbH bietet erfolgreiches Finanzanmangement im Bereich Honorar-Anlageberatung, Anlagevermittlung, der Gestaltung von Betriebsrentenkassen und der Versicherungsvermittlung.

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