Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure – HDI passt Deckungskatalog an die Risiken der Digitalisierung an

Die HDI Versicherung hat ihren Deckungskatalog für die Berufshaftpflicht für Ingenieure und Architekten überarbeitet. Seit Anfang des Jahres werden nun auch Planungsfehler aufgrund falscher Software-Berechnungen, die durch fehlerhafte Bedienung der S

Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure - HDI passt Deckungskatalog an die Risiken der Digitalisierung an

Chriet Titulaer mit Cardboard (Bildquelle: Flickr: sndrv)

Kelkheim, 13. April 2016

Schon längst hat die Digitalisierung unsere Arbeitswelt verändert. Innovative Technologien, Cloud-Anwendungen und Software-Programme: Die Digitalisierung bietet große Chancen und erleichtert uns das Arbeiten, doch der Einsatz dieser neuen Technologien, Plattformen und Software-Lösungen birgt bisher unbekannte Risiken, die sich auch in der Haftung von Architekten und Ingenieuren niederschlagen.

Zwei Beispiele, wie die Digitalisierung die Arbeitswelt von Architekten und Ingenieuren verändert und diese damit vor völlig neue Haftungsfragen stellt.

Das Erste: Inzwischen ist es üblich, dass Architekten und Ingenieure vor allem bei der Planung größerer Projekte auf so genannte Building-Information-Modeling-Programme (BIM-Programme) zurückgreifen. BIM-Programme ermöglichen hochkomplexe Berechnungen. Doch das Programm ist nur so gut wie der Mensch am anderen Ende. Planungsfehler, die sich aus der falschen Bedienung des Programmes ergeben, lassen sich nie ganz ausschließen. Und das kann zu falschen Ergebnissen, damit falschen Plänen und letztlich zu erheblichen Kosten führen für die der Planer haftet.

Ein zweites Beispiel: Immer öfter nutzen Architekten und Ingenieure Kameradrohnen, um Gebäude- und Flächenmaße zu nehmen oder um einen besseren Überblick über ein Gebäude, ein Gelände oder eine Baustelle zu bekommen. Doch selbst bei professioneller Bedienung kann es immer zu Abstürzen oder Kollisionen kommen. Das kann zu Sach- und Personenschäden führen, für die der Anwender der Drohne haftet

Neuer Deckungskatalog schließt Risiken aus dem Einsatz innovativer Soft- und Hardware ein

Bis jetzt waren Risiken dieser Art nicht im Leistungsumfang von Berufshaftpflichtversicherungen abgedeckt, da sie bis vor wenigen Jahren noch gar nicht existierten. Nun gehören diese Risiken zum Arbeitsalltag von Ingenieuren und Architekten.
Inzwischen reagieren Versicherer auf die Veränderungen in der Haftung, die sich durch diese digitalen Innovationen ergeben. Die Berufshaftpflicht für Ingenieure und Architekten des Versicherers HDI wurde zum 1. Januar 2016 überarbeitet und umfasst nun seit Anfang des Jahres unter anderem Planungsfehler aufgrund falscher BIM-Berechnungen, die durch falsche Eingaben verursacht wurden sowie den Einsatz von Drohnen.

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