Allianz Flexi Immo Fachanwalt klagt für Anleger

Schadensersatz für Anleger.

Allianz Flexi Immo Fachanwalt klagt für Anleger

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Der Dachfonds Allianz Flexi Immo ist seit Mitte April geschlossen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.
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Seit Monaten ist der Dachfonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Die Anleger können ihre Anteile nicht mehr zurückgeben – ihr Geld ist eingefroren zusammen mit dem Fonds. Vor kurzem ereilte den größten Zielfonds des Allianz Flexi Immo dasselbe Schicksal: Seit dem 13.06.2012 nimmt der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund, der 22,14 % des Fondsvolumens ausmacht, ebenfalls keine Anteile mehr zurück. Auch beim zweitgrößten Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde vor einigen Wochen dessen Schließung um verlängert. Dies vergrößert die Chancen einer baldigen Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo nicht.

Krise der offenen Immobilienfonds hat auf für Dachfonds Folgen

Zumal in einer Kundeninformation vom 18.04.2012 die allgemeine Liquiditätskrise bei offenen Immobilien(dach)fonds als Ursache für die Schließung des Allianz Flexi Immo benannt wurde. Mittlerweile ist etwa die Hälfte des Fondsvolumens mit Problemen belastet. So werden die offenen Immobilienfonds DEGI International (14 % des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9 %), TMW Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) im Moment abgewickelt. Die Fonds CS Property Dynamic (9 %) und DEGI German Business (9 %) sind ebenfalls geschlossen. Der Fonds Allianz Flexi Immo wurde geschlossen, weil dessen flüssige Mittel unter 5 % des Fondsvolumens gesunken sind. In diesem Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.

Wann der unverändert geschlossene Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird, steht angesichts der widrigen Situation der Zielfonds in den Sternen. Möchten Anleger sich momentan von Anteilen an dem Dachfonds trennen, können sie diese an der Börse verkaufen. Ob ein Börsenverkauf bei einem Kurs, der etwa 55 % des Werts eines Anteils beträgt, für die Anleger des Allianz Flexi Immo attraktiv ist, bleibt dahingestellt. Zusätzlich müssen Anleger auch Verkaufsgebühren einkalkulieren, die bei Börsenverkäufen anfallen.

Hilfe für Anleger

Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Dachfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008 zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds geschlossen werden können. Es gibt auch keine Höchstschließungsdauer bei Dachfonds wie dem Allianz Flexi Immo! Zu den weiteren häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Haben Berater der Banken oder Anlageberater diese oder ähnliche Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt haben, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Dachfonds daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen.

Weitere Informationen:

Infoseite Allianz Flexi Immo

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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