Monat: November 2015

Aufbewahrung der Bons nur auf Papier reicht nicht mehr aus

Steuerberater Roland Franz Essen, 25. November 2015*****Mit Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisherigen Vereinfachungsregelungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Buchführung bei elektronischen Kassensystemen gekippt. Danach gibt es z.B. keine Vereinfachungsregelung mehr dahingehend, dass die Daten der Einzelbons nicht aufbewahrt werden...

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